_________________________________________________________ herzchen     _________________________________________________________

Protokolle Gemeinderat

Bekanntmachungen

Protokolle Gemeinderat

Gemeinderatssitzung 26.04.2022 - Protokoll

Niederschrift
über die Sitzung des Gemeinderates Briedel am 26.04.2022 um 18.30 Uhr im Pfarrheim in Briedel unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Thomas Steinbach.
Anwesenheit:
Goldschmidt, Edgar
Kaefer, Konrad X
Hensler, Markus
Menten, Erich Josef
Walter, Alfred
Barzen, Peter X
Schug, Michael X
Goeres, Birgit X
Feit, Andreas X
Schmitz, Christine X
Kroth, Bartho X
Blum-Goeres, Michaela X

Punkt 1
Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende, Herr Ortsbürgermeister Steinbach, begrüßt die anwesenden Ratsmitglieder und stellt anschließend die Beschlussfähigkeit fest. Zu der heutigen Gemeinderatssitzung war form- und fristgerecht eingeladen worden.


Punkt 2
Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen durch die anwesenden Einwohner gestellt.

Punkt 3
9. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Zell (Mosel);
Überprüfung der Entwurfsplanung sowie Bedarfsermittlung an neuen Wohnbauflächen
Die Verbandsgemeinde Zell (Mosel) verfügt seit 10.07.1981 über einen gesamtheitlichen Flä-chennutzungsplan, der in den letzten Jahren insgesamt 8. Fortschreibungen durchlaufen hat.
Die Fortschreibungen beziehen sich dabei nur auf Teilbereiche, sodass grds. alle Fortschrei-bungen im Rahmen einer bauplanungsrechtlichen Überprüfung herangezogen werden müs-sen.
Die letzte allgemeine Anpassung, die sich auf konkrete Planungen der Gemeinen bezog, wurde im Rahmen der 6. Fortschreibung 2014 zum Abschluss gebracht.
Da die Gemeinden seitdem weiterhin einige Planungen ins Verfahren gebracht haben, hat der Verbandsgemeinderat bereits am 10.10.2012 beschlossen, parallel die 9. Fortschreibung durchzuführen.
Hierbei sollten bereits weitere abgeschlossene sowie mittel- bis langfristig geplante Entwick-lungen der Gemeinden Berücksichtigung finden. Zudem sollte eine gesamtheitliche (neu) Di-gitalisierung der Verbandsgemeinde erfolgen, um künftig Arbeitsvorgänge, Prüfungen etc. zu erleichtern.
Seit Beginn der Aufstellung haben bereits über 58 Einzelplanungen Berücksichtigung in der 9. Fortschreibung gefunden. Darüber hinaus sind im Rahmen der Digitalisierung durch Verwal-tung und Planungsbüro vielzählige weitere Anpassungen als erforderlich angesehen worden, wo sich bspw. im Laufe der Zeit die tatsächlichen Gegebenheiten geändert oder ältere Pla-nungen der Gemeinden vergessen wurden. Die eigentliche Zahl der Anpassungen beläuft sich somit weit in den dreistelligen Bereich.
Das Planungsbüro WeSt hat in Zusammenarbeit mit der Verwaltung entsprechende Entwurfs-unterlagen zur 9. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes erarbeitet.
Bei der Aufstellung von Bauleiplänen ist dem sog „Entwicklungsgebot“ Rechnung zu tragen, sodass diese mit den übergeordneten Zielen einhergehen sollte. So sind auch die Ziele und Grundsätze der Regionalplanung (Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald) zu würdi-gen. Eine große Hürde stellen hierbei die sog. „Schwellenwerte“ dar. Bei den Schwellenwerten handelt es sich vereinfacht gesagt, um einen rechnerischen Nachweis des Bedarfs an (Wohn-) Bauflächen.
Bei der Bedarfsermittlung fließen u.a. folgende Faktoren mit ein:
- Vorhandene noch unbebaute Bauplätze (nur Misch- und Wohnbauflächen), egal ob gemeindlich oder Privat
- Vorhandene Außenreserven (Flächen die bereits im FNP als Wohn- oder Mischbauflä-chen ausgewiesen, aber noch nicht im Rahmen einer verbindlichen Bauleitplanung ausgewiesen sind)
- Einwohnerstatistiken in Bezug auf den Demografischen Wandel
Hierbei werden nicht die Gemeinden einzeln für sich betrachtet, sondern in ihrer Zentralität aufgegliedert. Das bedeutet, dass die Ortsgemeinden Bullay und Blankenrath sowie die Stadt Zell (Mosel) einzeln betrachtet werden könnte und die übrigen Ortsgemeinden ohne Zentrums-funktion zusammen bewertet werden müssen.
Die Verwaltung hat hierzu in der Vergangenheit im Rahmen des sog. „Raum+ Monitorings“ sämtliche unbebaute Wohnbau- und Mischbaugrundstücke, aufgegliedert in Baulücken, In-nen- und Außenpotenziale, kartiert und einen ersten tabellarischen Entwurf der Schwellen-wertberechnung durchgeführt. Diese Herangehensweise wurde in anderen Verbandsgemein-den bereits mit der zuständigen Unteren Landesplanungsbehörde abgestimmt.
Die Problematik wurde im Nachgang im Rahmen einer Ortsbürgermeisterdienstbesprechung sowie Sitzungen des Verbandsgemeinderates erörtert.
Wie die Schwellenwertberechnung ergibt, hat die Verbandsgemeinde Zell (Mosel) insgesamt betrachtet einen Bedarf an Wohnbauflächen zu verzeichnen. Einzelne Gemeinden können – wie bereits zuvor erwähnt – aufgrund der Zentrumsfunktion isoliert betrachtet werden, während die übrigen Gemeinden, da die Schwellenwerte auf Ebene des FNPs zu ermitteln sind, insge-samt betrachtet werden müssen.
Den einzelnen Gemeinden/Stadt werden nun die entsprechenden Unterlagen ihren Bereich betreffend zur Abstimmung vorgelegt und um Prüfung/ Mitteilung gebeten:
- Vorhandene Baulücken noch verfügbar sind
- Außenbereichspotenziale überhaupt realistisch benötigt werden
- Der FNP in seiner Allgemeinheit den vorhandenen Gegebenheiten entspricht
- Konkrete mittel- bis langfristige Planungen für eine Wohnraumflächenausweisung im Sinne des Bedarfes geplant sind (sofern diese nicht bereits berücksichtigt werden)
BESCHLUSS:
Der Gemeinderat nimmt die Entwürfe zur 9. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zu-stimmend zur Kenntnis. Zudem soll die Erweiterung des Baugebietes „Reiler Kreuz“ berück-sichtigt werden.
ABSTIMMUNGSERGEBNIS: EINSTIMMIG


Punkt 4
Einbeziehung der Briedeler Fähre in das Weinfest 2022
Nach zweijähriger Pause auf Grund der Corona Pandemie, soll in diesem Jahr wieder das Weinfest der Ortsgemeinde Briedel stattfinden. Das Weinfest soll an einem neuen Standpunkt in überarbeitetem Rahmen am ersten Wochenende im August durchgeführt werden.
Hierbei finden auch Überlegungen statt, die Fähre mehr als in den vergangenen Jahren einzubeziehen. Der Vorsitzende teilt mit, dass er bereits Gespräche mit den zuständigen Sachbearbeitern des WSV geführt hat. Grundsätzlich würde sich eine Einbeziehung, z. B. als konstante Sitzmöglichkeit, als schwierig gestalten. Eine Abstimmung zu diesem Punkt erfolgt nicht.


Punkt 5
Antrag auf Kostenübernahme zur Instandsetzung des Bachgeländers
Im Bereich des Bachbogens an der Fähre bestehen Schäden am Geländer. Der Gemeinderat stimmt einstimmig für die Übernahme der Kosten für die Instandsetzung. Die Kosten belaufen sich voraussichtlich auf 1.000,00 € bis 1.500,00 €.


Punkt 6
Mitteilungen und Anfragen
Der Vorsitzenden informiert den Gemeinderat über die laufenden Angelegenheiten der Orts-gemeinde. Insbesondere geht er auf nachfolgende Punkte ein:
- Weinfest 2022
- Unser Klima Kreis Cochem-Zell
- Waldbegang

_________________________________________________________ herzchen     _________________________________________________________

Moselsteigseitensprung BriedelerSchweiz

_________________________________________________________ herzchen     _________________________________________________________

_________________________________________________________ herzchen     _________________________________________________________

_________________________________________________________ herzchen     _________________________________________________________