_________________________________________________________ herzchen     _________________________________________________________

Protokolle Gemeinderat

Bekanntmachungen

Protokolle Gemeinderat

Gemeinderatssitzung 02.02.2023 - Protokoll

Niederschrift - ÖFFENTLICHER TEIL -
über die Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Briedel
Sitzungstermin: Donnerstag, 02.02.2023
Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr
Sitzungsende: 20:00 Uhr
Ort, Raum: Bürgerhaus "Anker Saal", Briedel, Moselstraße 25 u. 26, 56867 Briedel

Anwesenheit
Vorsitz:
Ortsbürgermeister Thomas Steinbach
Beigeordnete:
Edgar Goldschmidt
Birgit Goeres
Mitglieder:
Peter Barzen
Michaela Blum-Goeres
Andreas Feit
Markus Hensler
Konrad Kaefer
Erich Menten
Christine Schmitz
Alfred Walter
Gäste/Zuhörer auf Einladung:
-
Weitere Teilnehmer:
Laura Eigelshoven Schriftführerin
Bürgermeister Jürgen Hoffmann
Martin Steinmetz
Abwesenheit
Mitglieder:
Bartho Kroth -entschuldigt-
Michael Schug -entschuldigt-

Tagesordnung: - ÖFFENTLICHER TEIL -
1. Eröffnung der Sitzung
2. Einwohnerfragestunde
3. Bauantrag auf Errichtung einer Photovoltaikanlage; Einvernehmensentscheidung
4. Bauvoranfrage auf Umbau einer Terrasse in der Moselstraße; Einvernehmensentscheidung Vorlage: VO/0010/2023
5. Beschaffung eines Kleintraktors; Auftragsvergabe Vorlage: VO/0029/2023
6. Erlass einer Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege der Ortsgemeinde Briedel Vorlage: VO/0066/2023
7. Mitteilungen und Anfragen

Protokoll: - ÖFFENTLICHER TEIL -

Punkt 1 Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende, Herr Ortsbürgermeister Steinbach, begrüßt die Anwesenden Ratsmitglieder und stellt anschließend die Beschlussfähigkeit fest. Zu der heutigen Gemeinderatssitzung war formund
fristgerecht eingeladen worden.

Punkt 2 Einwohnerfragestunde
Es sind keine Einwohner anwesend.

Punkt 3 Bauantrag auf Errichtung einer Photovoltaikanlage; Einvernehmensentscheidung
Der anwesende Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Martin Steinmetz, erläutert den aktuellen Sachstand zum Bau der geplanten Freiflächenphotovoltaikanlage. Nach eingehender Beratung erteilt der Gemeinderat sein Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen

Punkt 4 Bauvoranfrage auf Umbau einer Terrasse in der Moselstraße; Einvernehmensentscheidung
Sach- und Rechtslage:
Der Antragsteller beabsichtigt den Umbau einer Terrasse auf dem Grundstück Gemarkung Briedel, Flur 12, Flurstück 231 (Moselstraße). Im Rahmen der Baumaßnahme soll die moselseitig bestehende Terrasse sowie das darunterliegende Erdgeschoss abgebrochen werden. Die freiwerdende Fläche über dem Kellergeschoss soll dann als neue Terrasse genutzt werden. Über eine Stahlkonstruktion soll ein neuer Zugang mit Balkon für das zurückliegende Obergeschoss errichtet werden. Außerdem sollen die im Dachgeschoss zur Mosel befindlichen Fenster jeweils einen französischen Balkon erhalten.
Vor dem Hintergrund, dass das besagte Baugrundstück im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) der Ortslage Briedel liegt, hat die Gemeinde im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung der Baugenehmigungsbehörde (Kreisverwaltung Cochem-Zell) eine Mitwirkungsbefugnis in Form einer Einvernehmensentscheidung (§ 36 Abs. 1 S. 1 BauGB). Hierbei ist zu beurteilen, ob sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der
Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt (§ 34 Abs. 1 BauGB).
Anmerkung:
Grundsätzlich haben Gebäude einen Abstand von mindestens 3,00 m gegenüber Grundstücksgrenzen einzuhalten, soweit keine gesetzliche Ausnahme oder Pflicht zur Grenzbebauung besteht (§ 8 LBauO).
Den Bauunterlagen ist zu entnehmen, dass das Gebäude geschlossen an die benachbarte Parzelle (Nr. 232) gebaut ist und diese deshalb unmittelbar von der geplanten Baumaßnahme betroffen wäre. Das Gebäude genießt evtl. Bestandsschutz. Ob und inwiefern die Baumaßnahme im Bestandsschutz mit inbegriffen ist, wird durch die Untere Bauaufsichtsbehörde geprüft. Daher ist ggfs. eine Abweichung von § 8 LBauO erforderlich.
Hinweis:
Wir weisen darauf hin, dass vor der Beratung und Beschlussfassung ggfls. zu prüfen ist, ob Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse nach § 22 GemO vorliegen.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Briedel beschließt nach eingehender Beratung zu o.g. Bauvoranfrage hinsichtlich der Lage des Grundstücks im unbeplanten Innenbereich das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i.V.m. § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen/ zu versagen.
Für den Fall, dass eine Abweichung von den Vorschriften der LBauO hinsichtlich der Unterschreitung des Grenzabstandes (Parzelle 232) erforderlich ist, beschließt der Gemeinderat die hierfür erforderliche Zustimmung zu erteilen..
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen

Punkt 5 Beschaffung eines Kleintraktors; Auftragsvergabe
Der Kleintraktor der Ortsgemeinde Briedel weist aktuell derartige Schäden auf, das er für die Gemeindearbeiten nicht mehr einsetzbar ist. Dem Gemeinderat liegen nunmehr drei Angebote für die Ersatzbeschaffung eines Kleintraktors vor.
Nach eingehender Beratung sprach sich der Gemeinderat für den Kleintraktor der Marke „John Deere“ Modell 3046R zum Angebotspreis von 57.060,50 € (brutto) aus.
Zudem sprach sich der Gemeinderat dafür aus, den Vorsitzenden zu ermächtigen mit dem Anbieter über den Kauf eines passenden Frontmähers zu verhandeln. Dieser wird derzeit für 6.783,00 € angeboten. Dieser Beschluss ergeht vorbehaltlich der kommunalaufsichtlichen Genehmigung.
Hintergrund für die Entscheidung zum Kauf des John Deere ist, das die im Eigentum der Ortsgemeinde stehenden Anbauteile mit dem v. g. Modell kompatibel sind. Des Weiteren ist das Modell John Deere für die vorgesehenen gemeindearbeiten leistungsfähiger als die anderen vorgestellten Kleintraktoren. Aufgrund der engen Straßen im alten Ortskern der Ortsgemeinde ist das v. g. Modell auch von seiner Bauweise im Gegensatz zu den anderen Traktoren das passende Gemeindefahrzeug. Der bisherige Kleintraktor der Ortsgemeinde wird vom Händler für voraussichtlich 6.500,00 € in Zahlung genommen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen

Punkt 6 Erlass einer Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege der Ortsgemeinde Briedel
Sach- und Rechtslage:
Wege, die ausschließlich der Bewirtschaftung land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke dienen (Wirtschaftswege), sind gemäß § 1 Abs. 5 Landesstraßengesetz keine öffentlichen Straßen. Da sie somit nicht den Bestimmungen des Landesstraßenrechts unterliegen und auch keine andere gesetzliche Norm ihre wegerechtliche Nutzung näher bestimmt, kann die Gemeinde für ihre Wirtschaftswege,
die als öffentliche Einrichtungen der Daseinsvorsorge dienen, Nutzungsregeln in Form einer Ortssatzung erlassen. Zur Vermeidung von Schäden an den Wegen durch verschiedenartigste Nutzungen und zur Sicherstellung
der Befahrbarkeit, soll auf Basis des vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz herausgegebenen Satzungsmuster eine Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege erlassen werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege zu erlassen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen

Punkt 7 Mitteilungen und Anfragen
Der Vorsitzenden informiert den Gemeinderat über die laufenden Angelegenheiten der Ortsgemeinde.

_________________________________________________________ herzchen     _________________________________________________________

Moselsteigseitensprung BriedelerSchweiz

_________________________________________________________ herzchen     _________________________________________________________

_________________________________________________________ herzchen     _________________________________________________________

_________________________________________________________ herzchen     _________________________________________________________